»Mangelhaft«

CSU: Schulraumnot in Berg am Laim

»Folgen von Fehlplanung«: Für diese vier Schulen sieht die CSU Handlungsbedarf.	Foto: Presse

»Folgen von Fehlplanung«: Für diese vier Schulen sieht die CSU Handlungsbedarf. Foto: Presse

Berg am Laim · Einmal mehr weist die CSU Berg am Laim kurz vor Schuljahresende auf die »massive Schulraumnot« im Stadtbezirk hin. »Dass heute ein Mangel in fast allen Schularten besteht, ist eine Folge jahrzehntelanger Fehlplanung der ehemaligen rot-grünen Stadtspitze«, so die Christsozialen.

Diese habe es versäumt, für das zu erwartende Einwohnerwachstum die nötige Infrastruktur im schulischen Bereich zu schaffen.

Der steigende Schulraumbedarf ist dabei eine Folge des überdurchschnittlichen Einwohnerwachstums in Berg am Laim bis 2030. Gerade im Bereich der Schulpflichtigen werden »dramatische Zuwachsraten« erwartet: Bei den Fünf- bis Neunjährigen + 38 %, den Zehn- bis 14- Jährigen + 55 % sowie den 15- bis 19-Jährigen + 49 %. Zudem besitzt Berg am Laim münchenweit mit über 76 % den höchsten Anteil an Grundschülern mit nicht deutscher Familiensprache.

Die CSU Berg am Laim fordert eine zügige Umsetzung und einen konkreten Zeitplan für die dringend erforderlichen Maßnahmen.

Ein Beispiel unter vielen: Grundschule an der Berg-am-Laim-Straße: Die Grundschule an der Berg-am-Laim-Straße als heute zweitgrößte Grundschule Münchens wird aktuell zur größten erweitert. Über Jahrzehnte habe es das Referat für Bildung und Sport versäumt, zudem eine weitere Grundschule zu errichten. Um den akuten Schulraummangel aufzufangen, verfügt die Grundschule über Schulcontainer auf ihrem Sportplatz an der Josephsburgstraße. Bewahrheiten sich aktuelle Prognosen, ist für eine Übergangszeit nötig, gleichzeitig die erweiterte Grundschule und die Schulcontainer zu betreiben.

Die CSU Berg am Laim fordert daher die Landeshauptstadt München auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Containerstandort an der Josephsburgstraße so lange als eigene Grundschule zu betreiben, bis sie die Versorgung über den noch zu errichtenden neuen Standort sichern kann – voraussichtlich frühestens im Schuljahr 2021/2022 – und dies bei der nach BayEUG zuständigen Regierung von Oberbayern zu beantragen.

Artikel vom 19.07.2016
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