München · »Spaziergänge«: Gericht verdonnert Pegida zum Rotieren

München · Mit Beschluss vom 7. Juli hat das Verwaltungsgericht München im Eilverfahren die versammlungsrechtlichen Beschränkungen des Kreisverwaltungsreferates für Pegida-Versammlungen in großen Teilen als rechtmäßig bestätigt. Dazu Oberbürgermeister Dieter Reiter: »Die Entscheidung des Gerichts kann ich nur begrüßen. Das ist ein positives Signal für alle Münchnerinnen und Münchner, die nun nicht mehr täglich an denselben Orten mit diesem unsäglichen Schauspiel konfrontiert sind.«

Die Versammlungen müssen gemäß der Auflage an wechselnden Orten in München stattfinden. Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle erklärte, damit sei das Gericht der Auffassung des KVR gefolgt. Böhle: »Dass Pegida trotz dieser sehr positiven Gerichtsentscheidung vermutlich weiterhin große Präsenz auf Münchner Straßen und Plätzen zeigen wird, muss angesichts des Grundrechts der Versammlungsfreiheit hingenommen werden. Allerdings werden die damit einhergehenden Beeinträchtigungen künftig deutlich reduziert und auf mehrere Örtlichkeiten verteilt.« In der bedauernden Wortwahl des KVR-Chefs lässt sich einmal mehr erkennen, dass die Stadt München gerne noch mehr erreicht hätte. Die Versammlungen lassen sich jedoch nicht ohne schwerwiegende Gründe untersagen.

Artikel vom 15.07.2016
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