Au · Einhandmesser sichergestellt

Au · Wegen des Führens einer Anscheinswaffe muss sich ein 49-jähriger Münchner verantworten. Am Mittwochmorgen (15. Juni) erschien ein 49-Jähriger aus der Au auf der Wache des Reviers der Bundespolizei am Münchner Ostbahnhof.

Er wollte nach eigenen Angaben, Kronkorken aus dem Teer im Bodenbereich des Bahnhofes entfernen. »Er hat es gerne sauber und es mache ja sonst keiner, gab er weiter an. Da er beabsichtigte, dies mit einem Messer zu tun, wollte er bei der Bundespolizei Bescheid geben. Man wisse ja, dass es in der heutigen Zeit Probleme mit der Polizei bringen kann, wenn man auf offener Straße mit einem Messer hantiere«, heißt es. Die Beamten hinterfragten, mit welchem Messer er dies tun wolle? Daraufhin zog er ein Einhandmesser aus der Tasche. Den Kollegen fiel sofort auf, dass es sich dabei um eine verbotene Anscheinswaffe nach dem Waffengesetz handelt, dass in der Öffentlichkeit nicht geführt werden darf. Der 49-Jährige war sofort einsichtig und ließ das Messer bei den Beamten, die es sicherstellten.

Auf die Frage, wie er denn nun die Kronkorken aus dem Teer bekommen könne, empfahlen ihm die Beamten, den von ihm mitgeführten Phasenprüfer zu benutzen. Die Bundespolizisten baten ihn aber, diesen sanft und nur dort einzusetzen, wo die Kronkorken auch leicht zu entfernen wäre.

Artikel vom 21.06.2016
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