Pro und contra Stolpersteine

Gedenktafeln erinnern an die Opfer des Nazi-Regimes
München gedenkt Opfern des Nazi-Terrors
Themenseite gegen das Vergessen

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, nicht zu entscheiden. Befürworter der Stolpersteine wollten die Stadt München per Gerichtsbeschluss dazu bringen, die umstrittenen Stolpersteine im öffentlichen Raum zuzulassen. Das Verwaltungsgericht hat sich für nicht zuständig erklärt.

Hinter den Kulissen geht die Auseinandersetzung weiter. Es sind Vertreter der Opfergruppen, die sich selbst nicht einig sind. Die Stolpersteine sollen an ermordete Mitbürger erinnern, die dem Naziterror nicht entkommen konnten. In der überwiegenden Mehrzahl waren dies jüdische Mitbürger. Während sich unter den Münchner Juden heute viele für die Stolpersteine aussprechen, gibt es eine ebenso starke Gruppe der Gegner. Einig sind sie alle darin, ein Gedenken an die Opfer des Naziterrors zu ermöglichen. Getrennt sind sie in der Art dieses Gedenkens. Die Gegner der Stolpersteine empfinden es als unzumutbar, dass die Ermordeten durch das Betreten der Stolpersteine gleichsam mit Füßen getreten werden. Die Stadt München hat - unter anderem auch deswegen - bislang noch keine Erlaubnis für die Installierung von Stolpersteinen auf öffentlichem Grund erteilt. In der Stadt gibt es sie ausschließlich auf Privatgrund. Ist das richtig so? Soll das so bleiben?

Artikel vom 02.06.2016
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