Gesundheitsladen informiert

Isarvorstadt · Wer Arztbesuch verpasst setzt Krankengeld aufs Spiel

Isarvorstadt · Der Gesundheitsladen München e.V. in der Waltherstraße 16a klärt auf. Patienten erhalten bei längerer Krankheit durch die Gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit ohne Lücken nachgewiesen wird.

Der Patient muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den behandelnden Arzt ausstellen lassen und bei der Krankenkasse umgehend einreichen. Entstehen Nachweislücken hat das weitreichende Folgen für den Patienten, da schlimmstenfalls die Krankengeldzahlung und der Versicherungsschutz enden. Besonders tückisch ist die Nachweislücke für kranke Arbeitslose.

»Patienten müssen spätestens am Folgetag des Endes der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Folgenachweis beim Arzt besorgen, es sei denn, es liegt ein Wochenende zwischen den Daten«, betont Patientenberaterin Sraier der Unabhängigen Patientenberatung Schwaben. Wenn die AU-Bescheinigung am Freitag oder Samstag endet, reicht es wenn die Folgebescheinigung am Montag darauf vom Arzt ausgestellt wird. Die Neuregelung des § 48 Sozialgesetzbuches V gilt erst seit Sommer 2015 und wurde hart erkämpft. »Die wirtschaftliche Notlage einiger Patienten mit Nachweislücke ist damit ein Stück aufgehoben. Dennoch müssen Ärzte und Patienten darauf achten, rechtzeitig die Folgebescheinigung der Krankheit nachzuweisen«, erklärt Sraier.

Weitere Informationen zur Lückenproblematik mit Beispielen zeigt das neue Infoblatt des Gesundheitsladen München e.V. auf. Dieses kann abgeholt oder bestellt werden unter Tel. 089/77 25 65 oder per Mail mail@gl-m.de Schutzgebühr 50 Cent plus Versandkosten.

Artikel vom 17.05.2016
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