Für ein neues Denkmal

BA Berg am Laim engagiert sich für Erhalt des Mahlerhauses

Der BA setzt sich dafür ein, auch den Garten des Mahlerhauses in die Denkmalliste mit aufzunehmen.	Foto: js

Der BA setzt sich dafür ein, auch den Garten des Mahlerhauses in die Denkmalliste mit aufzunehmen. Foto: js

Berg am Laim · Die ehemalige Eigentümerin des sogenannten Mahlerhauses hat ihren historischen Bauernhof in der Baumkirchner Straße der Stadt vermacht – allerdings unter der Voraussetzung, dass diese dort eine Einrichtung für Kinder schafft.

Die Stadtverwaltung prüft derzeit, ob ein Umbau des denkmalgeschützten Hauses zu einer Kindertagesstätte rechtlich möglich ist. Nach kontroverser Diskussion hat der Bezirksausschuss Berg am Laim (BA 14) nun beantragt, auch den Garten des Gebäudes unter Denkmalschutz zu stellen. Eine knifflige Erbschaftsfrage bewegt derzeit die Stadtteilpolitik in Berg am Laim. Damit das im 19. Jahrhundert erbaute Mahlerhaus an die Stadt übergehen kann, muss das Gebäude saniert und umgestaltet werden und dabei gleich zwei Vorschriften erfüllen: die Vorgaben des Denkmalschutzes und die Auflagen für den Betrieb einer Kindertagesstätte.

Nun könnte jedoch noch ein drittes Kriterium hinzukommen. Die CSU-Fraktion hat auf der jüngsten Sitzung des Stadtteilparlaments angeregt, den Garten des Bauernhofs als historische Kulturlandschaft oder Bodendenkmal in die Denkmalliste aufzunehmen. Das Areal sei einer der letzten Bauernhofgärten im Viertel, sagte Fraktionssprecher Fabian Ewald: »Wir sollten versuchen, das zu schützen.« Haus und Garten seien »schön und erhaltenswert«, betonte auch Hubert Kragler (Grüne). Ebenso wichtig seien jedoch weitere Kindertagesstätten. Im Stadtteil bestehe hier nämlich im Vergleich zum Münchner Durchschnitt eine erhebliche Unterversorgung.

Torsten Bötzow (SPD) räumte ein, dass zur Realisierung der Kinderbetreuungseinrichtung die Errichtung eines zusätzlichen Gebäudes nötig sei. Hierzu würden unter Umständen Flächen aus dem Garten benötigt.

Wenn das Gelände unter Denkmalschutz stehe und deshalb nicht bebaut werden dürfe, könne die Stadt das Grundstück vielleicht nicht mehr erben, weil sie die Voraussetzungen des Testaments nicht mehr einhalten könne.

BA-Chef Robert Kulzer (SPD) räumte indes ein, dass die Einrichtung einer Kindertagesstätte grundsätzlich durchaus mit dem Denkmalschutz vereinbar sei. Eine Möglichkeit sei außerdem, Abstriche bei der Größe der Betreuungseinrichtung zugunsten einer weitläufigeren Freifläche in Kauf zu nehmen, sagte Brigitte Schulz (Grüne): »Die meisten Freiflächen von Krippen sind ohnehin viel zu klein.« Kinderbetreuungseinrichtungen in denkmalgeschützten Gebäuden unterzubringen sei durchaus möglich, bestätigt auch Ingo Trömer, Sprecher des Planungsreferats der Stadt: »In München gibt es das bereits mehrfach, unter anderem zum Beispiel in der Vollmannstraße in Bogenhausen.« Sollte der Antrag des BAs, auch den Garten des Hauses unter Denkmalschutz zu stellen, positiv entschieden werden, werde dies aber »gravierende Auswirkungen« auf die Möglichkeiten einer Bebauung haben, so Trömer. Ob die Fläche in die Denkmalliste aufgenommen werden könne, müsse jedoch der Freistaat entscheiden, da auf dem Areal allenfalls eine historische Kulturlandschaft eingerichtet werden könne: »Dafür liegt die Zuständigkeit nicht bei uns.«

Die Stadt hingegen muss bis Februar 2017 einen Beschluss dazu fällen, ob sie die Erbschaft des Grundstücks samt Haus annimmt. Hierzu sei zunächst eine Bauvoranfrage erforderlich, welche das Baureferat bei der Lokalbaukommission (LBK) einreichen müsse, erklärt Christina Warta, Sprecherin des Referats für Bildung und Sport (RBS). Bislang sei bei der LBK aber noch kein Antrag auf einen Vorbescheid eingegangen, berichtet Trömer.

Wie lange es dauern wird, bis geklärt ist, ob das historische Bauernhaus zur Kindertagesstätte umgebaut werden kann, ist Trömer zufolge noch völlig offen: »Dazu können wir keine Prognosen abgeben.« Bleibt zu hoffen, dass das Verfahren beendet ist, bevor die Frist für den Antritt der Erbschaft abläuft. Julia Stark

Artikel vom 11.05.2016
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