Schießerei in der Zentnerstraße: Tatwaffe war ein illegal beschaffter und umgebauter Schreckschussrevolver

Revolverschütze verhaftet

München · Im Zusammenhang mit den Schüssen am Dienstagabend in der Zentnerstraße (erste Meldung dazu hier: Schießerei in der Zentnerstraße) hat die Münchner Polizei weitere Einzelheiten zum Verlauf des Geschehens veröffentlicht. Zwischenzeitlich erging Haftbefehl gegen den 40-jährigen Iraker, der einen 24-jährigen Syrer durch einen Schuss schwer verletzt und anschließend gegenüber der Polizei mit Selbstmord gedroht hatte.

Die Polizei rekonstruiert den Ablauf der Ereignisse am Nachmittag des 19. April so: Der 40-jährige und seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, eine 24-jährige Syrerin, trafen anscheinend zufällig aufeinander. Beide hatten getrennte Termine bei einer Gutachterin, bei denen es um ein Sorgerechtsverfahren um die beiden gemeinsamen Kinder gehen sollte.

Gegen 15 Uhr kam es zu einer Begegnung der Eheleute. Die Ehefrau war in Begleitung ihres neuen Lebensgefährten, des 24-jährigen Syrers, der später durch einen Schuss des Iraker schwer verletzt wurde. Bei diesem ersten Zusammentreffen kam es bereits zu einem Streit, der jedoch zunächst nicht eskalierte und folgenlos blieb. Die junge Frau nahm ihren Termin bei der Gutachterin wahr, während die beiden Männer sich in ein nahegelegenes Café begaben.

Nach Angaben der Polizei verließ der 40-Jährige etwas später das Café, um die Tatwaffe aus seiner Wohnung in Pasing zu holen. Als er zurückkam, traf er wieder auf den 24-Jährigen. Die Situation war anscheinend gespannt, aber ruhig. Die beiden Männer verließen gemeinsam das Café und gingen zurück in die Zentnerstraße. Dort war bereits eine Zivilstreife der Polizei eingetroffen. Der 24-Jährige hatte seine Lebensgefährtin zuvor verständigt und von einer »bedrohlichen Situation« gesprochen. Daraufhin hatte die Frau die Polizei informiert.

Als die Beamten die beiden Männer ansprachen, überschlugen sich die Ereignisse. Unvermittelt zog der 40-Jährige seine Waffe und schoss auf den 24-jährigen Syrer. Der weitere Verlauf bedarf intensiver Ermittlungen. Nach derzeitigem Kenntnisstand kam es zu einem Schusswechsel zwischen dem 40-jährigen und den Zivilpolizisten. Der Täter war im Besitz eines fünfschüssigen Revolvers, den er einmal nachlud. Die Polizei spricht im Moment von sechs Schüssen des Mannes.

Zwischenzeitlich konnte sich der schwer verletzte 24-Jährige aus eigener Kraft aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich begeben. Einsatzkräfte und Passanten versorgten den Mann, bevor er ins Krankenhaus gebracht wurde. Derzeit befindet er sich im künstlichen Koma.

Unterdessen beruhigte sich die Situation, allerdings ließ sich der Täter nicht entwaffnen und weigerte sich auf aufzugeben. Sein letztes Druckmittel gegenüber den Polizeibeamten war die Androhung sich selbst das Leben zu nehmen. Daher hielt er sich seine Waffe selbst an den Kopf und zwang die Beamten zu Distanz. Alle Versuche, den Nervenkrieg mit Worten zu beenden, zeigten keinen Erfolg.

Erst gegen 21 Uhr gelang es Kräften der Spezialeinheiten Südbayern, die in der Zwischenzeit angefordert worden waren, den Mann zu überwältigen. Er war bei dem Schusswechsel mit den Beamten der Zivilpolizei verletzt worden und wurde deshalb ebenfalls in einer Krankenhaus gebracht.

Bereits am Mittwoch konnte der Mann vernommen werden. Dabei bestätigte er den Tathergang weitgehend, bestritt jedoch gezielt auf die Polizeibeamten geschossen zu haben. Was sich kaum strafmildernd auswirken wird: Bei der Tatwaffe handelt es sich um einen umgebauten Schreckschussrevolver der Marke Arminius, Kaliber 38 Spezial. Laut dem 40-Jährigen hat er sich die Waffe in Tschechien illegal beschafft.

Das Bayerische Landeskriminalamt hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Schüssen der Polizeibeamten übernommen. Die Mordkommission München ermittelt gegen den 40-jährigen Iraker wegen versuchter Tötung. Die Staatsanwaltschaft München I hat Haftbefehl wegen versuchten Mordes an dem 24-jährigen Syrer sowie wegen zweifach versuchten Totschlages an den Polizeibeamten beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben, gegen den 40-Jährigen erging Haftbefehl.

Artikel vom 22.04.2016
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