Wohnungen für 320 Flüchtlinge am Kathi-Weidner-Weg

Ottobrunn · Integration durch intensive Betreuung

Blick von oben auf eine Wohnung für acht Personen.

Blick von oben auf eine Wohnung für acht Personen.

Ottobrunn · Am Kathi-Weidner-Weg dürfen zehn Holzhäuser gebaut werden, in denen bis zu 320 Asyl suchende Menschen wohnen können. Diesen Grundsatzbeschluss fasste der Gemeinderat in seiner Januar-Sitzung.

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Die Gemeinde errichtet und betreibt die Häuser nicht selbst. Um diese Aufgabe hat sich die Firma Feel Home aus Starnberg beworben. Sie wird die Wohnungen an den Landkreis München als Vertreter des Freistaats Bayern vermieten. Die Rolle der Gemeinde beschränkt sich darauf, dass sie der Firma Feel Home die für die Errichtung und den Betrieb der Häuser notwendigen Flächen am alten Flughafengelände entlang des Kathi-Weidner-Wegs für die nächsten zehn Jahre gegen Zahlung einer Miete zur Verfügung stellt.

Ursprünglich war die Errichtung von 13 Häusern für bis zu 416 Menschen angedacht. Bereits in der vorberatenden Sitzung des Hauptausschusses des Gemeinderats kamen die Mitglieder überein, die Zahl der Häuser auf zehn und damit die Zahl der dort wohnenden Menschen um 96 zu verringern. Mit seinem vorläufigen Verzicht auf drei Häuser kam der Gemeinderat den künftigen Nachbarn, die gegen die Siedlung mit zum Teil drastischen Worten protestierten, entgegen. Zugleich waren sich die Bürgervertreter jedoch einig, dass man sich vorbehalte, die drei Häuser in einem zweiten Bauabschnitt doch noch zu errichten, falls ein entsprechender Bedarf bestehe. Mehr als 416 Asyl suchende Menschen sollen am Kathi-Weidner-Weg auch langfristig nicht leben. Das hatte Bürgermeister Thomas Loderer bereits in der Informationsveranstaltung am 13. Januar betont.

Gemeinderat stellt Bedingungen

In seinem Beschluss hat der Gemeinderat seine Zustimmung an mehrere Bedingungen geknüpft. So muss der Landkreis München als künftiger Mieter der Wohnanlage der Gemeinde Ottobrunn ein Betriebs-, Betreuungs- und Sicherheitskonzept vorlegen, in dem verbindlich festgelegt ist,

– dass vor Ort eine intensive sozialpädagogische Betreuung der Flüchtlinge durch professionelle Sozialarbeiter gemäß dem Mindestbetreuungsschlüssel 1:100 erfolgt,

– dass die Flüchtlinge auch nach ihrer Anerkennung so lange in der Siedlung wohnen und die sozialpädagogische Betreuung in Anspruch nehmen dürfen (bei voller Anrechnung auf den Betreuungsschlüssel), bis sie eine dauerhafte Wohnung gefunden haben,

– dass sowohl für die hauptamtlichen Betreuer als auch für ehrenamtliche Helfer in den zu errichtenden Gebäuden Räumlichkeiten in ausreichender Größe bereitgestellt werden,

– dass stets mindestens zwei Sicherheitskräfte 24 Stunden pro Tag vor Ort sind,

– dass durch privatrechtlichen Vertrag mit einem Abfallentsorgungsunternehmen sichergestellt ist, dass die Mülltonnen regelmäßig in angemessenen Zeitabständen geleert werden,

– dass seitens des Landkreises der Gemeinde regelmäßig über die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung am Kathi-Weidner-Weg gemäß diversen Kriterien wie Alter, Herkunft, Geschlecht, Familienstatus, aktuelle Tätigkeit (Schule/Ausbildung/Beruf) berichtet wird.

Darüber hinaus legt der Gemeinderat Wert darauf, dass in der Wohnanlage hauptsächlich Familien untergebracht werden. Sollten Bewohner der Siedlung durch schweres Fehlverhalten auffällig werden, sollen diese auf Verlangen der Gemeinde der Siedlung verwiesen werden können.

Vier Wohnungen pro Haus

Bei den geplanten Gebäuden handelt es sich um zweigeschossige Doppelhäuser in holzbasierter System- und Modularbauweise mit jeweils vier Appartements, in denen jeweils acht Menschen wohnen können. Zusätzlich werden in den Gebäuden noch Funktions- und Gemeinschaftsräume geschaffen. Art, Größe und Ausstattung der Gebäude entsprechen den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Die Gebäude sollen um eine Art Anger angeordnet werden. So soll zum einen Offenheit und Transparenz gewährleistet und zum anderen eine gewisse städtebauliche Qualität sichergestellt werden. Planungsrechtlich ist der Bereich als Außenbereich einzuordnen. Aufgrund der Änderung des Baugesetzbuches (§ 246 Absatz 9 BauGB) kann allerdings ein Vorhaben, das der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dient, zugelassen werden, wenn es auf Flächen errichtet werden soll, die von einer baulichen Nutzung umgeben sind. Diese rechtliche Voraussetzung ist hier – wie auch eine Überprüfung durch das Landratsamt München ergeben hat – gegeben.

Der Helferkreis Asyl hat in einer Stellungnahme die Errichtung der Siedlung am Kathi-Weidner-Weg begrüßt und der Gemeinde Ottobrunn und dem Landkreis München seine Unterstützung bei der Betreuung der Flüchtlinge zugesagt (siehe Stellungnahme des Helferkreises Asyl auf der Seite 10). MO

Artikel vom 24.02.2016
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