Aktionsplan gegen Lärm

Entwurf liegt vor – Münchner können sich dazu äußern

Das ist die erfasste und kartierte Lärmsituation am Übergang der Autobahn A8 in die Verdistraße in Obermenzing. Je roter desto lauter.	Grafik: Bayerisches Landesamt für Umwelt

Das ist die erfasste und kartierte Lärmsituation am Übergang der Autobahn A8 in die Verdistraße in Obermenzing. Je roter desto lauter. Grafik: Bayerisches Landesamt für Umwelt

München · Der Lärmaktionsplan für das Umfeld der Bundesautobahnen in der Landeshauptstadt München, den die Regierung von Oberbayern erstellt hat, liegt jetzt im Entwurf vor.

Er ist bis einschließlich Montag, 7. März, im Internet zu finden unter: www.regierung-oberbayern.de in der Rubrik »Aufgaben – Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz – Allgemein – Lärmaktionsplanung – Lärmaktionsplanung Bundesautobahnen Stufe 2 – Lärmaktionsplan Bundesautobahnen Landeshauptstadt München«.

Auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind für sämtliche Ballungsräume sowie für sämtliche Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnstrecken und der Großflughäfen Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Davon erfasst werden sämtliche Hauptverkehrsstraßen, also Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen), Landesstraßen oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen, die jeweils ein Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweist.

Das Ermittlungsverfahren für die Lärmsituation ist gesetzlich festgelegt. Danach sind bestimmte Pegelbereiche darzustellen und es ist die Anzahl der Menschen innerhalb der jeweiligen Pegelbereiche anzugeben. Die Lärmsituation der Landeshauptstadt München ist bei der im Jahr 2012 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt erfasst worden. Im Umfeld der Autobahnen ist demnach im Gebiet der Stadt München eine relevante Anzahl von Menschen durch einen erheblichen Lärmpegel belastet. Dies erfordert in der Konsequenz die Aufstellung eines Lärmaktionsplans. Ziel des Lärmaktionsplans ist es, durch gezielte Maßnahmen die Lärmbelastung der betroffenen Münchnerinnen und Münchner zu mindern.

Vorschläge der Bürger werden »angemessen berücksichtigt«

Der nun vorliegende Planentwurf kann bis einschließlich 7. März auch persönlich bei der Regierung von Oberbayern, Bibliothek, Maximilianstraße 39 in München, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zwischen 13 und 16 Uhr eingesehen werden. Eine Mitnahme ist nicht möglich. Der Zugang ist behindertengerecht.

Zusätzlich kann der Planentwurf auch beim Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU), Bayerstraße 28a in München im Eingangsbereich (Foyer) von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 17 Uhr und Freitag zwischen 8 und 15 Uhr eingesehen werden. Auf der Internetseite der Landeshauptstadt München sind die Informationen unter www.muenchen.de/lap in der Rubrik »Aktuell: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans Bundesautobahnen Landeshauptstadt München« abrufbar.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, sich konkret mit dem Lärmaktionsplanentwurf zu befassen und bis einschließlich 21. März 2016 Stellungnahmen und Anregungen unter dem Stichwort »Lärmaktionsplan Bundesautobahnen Landeshauptstadt München« schriftlich bei der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 50, 80534 München oder per E-Mail an technischer.umweltschutz@reg-ob.bayern.de einzureichen.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz hat zum Ziel, die Lärmbelastung der Bevölkerung unter anderem an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen durch Lärmkarten zu erfassen und unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger Strategien zur Lärmminderung zu entwickeln. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht eingegangenen Vorschläge werden bewertet und bei der Erstellung des endgültigen Plans »angemessen berücksichtigt«, wie die Regierung von Oberbayern mitteilt. Der endgültige Lärmaktionsplan für das Umfeld der Bundesautobahnen in München bedarf des Einvernehmens der Landeshauptstadt München.

Artikel vom 06.02.2016
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