KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
München · Residenz-Gala-Konzert
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
Gutes tun mit dem Vermögen
Kirchheim · Die Harlander-Stiftung ist nun staatlich anerkannt
Kirchheim · Es gibt eine neue Stiftung in Kirchheim: Die Harlander-Stiftung wurde staatlich anerkannt.
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand von der Regierung von Oberbayern hat die Stiftung im Dezember als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Gemeinnützige Zwecke der Stiftung sind die Förderung von Bildung, Erziehung und Wissenschaft, Umweltschutz, Völkerverständigung und Sport. Errichtet haben die Stiftung Michaela Harlander und Magnus Harlander.
Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Michaela Harlander unter der Telefonnummer 99 02 04 22. Stiftungen boomen: Allein im Jahr 2014 hatte die Regierung von Oberbayern 38 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für rund 1.600 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2014 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 3.863 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Gründung erfordert keine Millionen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Grundstockvermögen sollte aber mindestens 50.000 bis 100.000 Euro betragen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von Oberbayern unter der Tel. 21 76-0 oder im Internet unter www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/ sicherheit/stiftungen Dort findet sich auch det aktuelle Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme sind kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.
Artikel vom 31.12.2015Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Kirchheim (weitere Artikel)
- Landkreis-Anzeiger (weitere Artikel)