Überbrückungsunterkunft in Dornach

Einrichtung mit 450 Plätzen wird weiter von Johannitern betrieben

Aschheim · »Diese Unterkunft mit 450 Plätzen wird in der Vorweihnachtszeit und dem Jahres- wechsel eine große Entlastung darstellen. Unsere Kapazitäten sind aktuell sehr angespannt.

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Gerade über die Winterzeit müssen alle Beteiligten, Regierung von Oberbayern, Landkreise und Gemeinden gut vorbereitet sein und weitere feste Unterkünfte bereitstellen«, so Regierungsvizepräsidentin Maria Els. »Mein besonderer Dank gilt der Gemeinde sowie dem Landkreis für die Bereitschaft, hier tatkräftig zu unterstüt- zen. Bei der enormen Herausforderung, die bei uns Schutzsuchenden schnellstmöglich zu verpflegen und zu versorgen ziehen alle an einem Strang. Für diese gemeinsame Haltung bin ich sehr dankbar. Denn nur so können wir die aktuellen Aufgaben meistern«, so Els weiter. Die Regierung von Oberbayern wird die bis 30. November 2015 als humanitäre Notunterkunft betriebene Einrichtung in Dornach, Einsteinring 12 schließen und ab 3. Dezember 2015 das Gebäude Einsteinring 30 als Überbrückungsunterkunft bis Ende Februar 2016 weiter nutzen.

Asylbewerber werden hier die Phase zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der sog. Anschlussunterbringung überbrücken. Den Betrieb werden, wie schon bisher in der humanitären Notunterkunft, die Johanniter übernehmen. Die Einrichtung wird in diesem Zeitraum Platz für 450 Schutzsuchende bieten.

Platz für bis zu 450 Flüchtlinge

Die Schutzsuchenden werden bei ihrer Ankunft im Ankunftszentrum München medizinisch erstuntersucht, versorgt sowie verpflegt und erst dann in die Unterkunft in Dornach weitergeleitet. Die gesetzlich vorgesehene, vollständige Gesundheitsuntersuchung wird durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes München durchgeführt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der dort untergebrachten Asylbewerber wird voraussichtlich vier bis sechs Wochen betragen. Ziel ist es, die Schutzsuchenden direkt aus Dornach in die Anschlussunterbringung im südbayerischen Raum weiterzuleiten. Die Überbrückungsunterkunft wird auf die seitens des Landkreises gesetzlich verpflichtend zu erfüllende Quote angerechnet.

Dieser Entscheidung der Regierung von Oberbayern war eine enge und sehr konstruktive Abstimmung mit der Gemeinde Aschheim sowie dem Landratsamt München vorangegangen. Die Einrichtung wird die AE München entlasten und eine schnelle Versorgung der Asylsuchenden ermöglichen.

Artikel vom 02.12.2015
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