Ein Teilerfolg

Ebersberg · Kreisklinik erhält erste Zulassung

Ebersberg · Eine gute Nachricht für Schrittmacherpatienten aus vielen, leider jedoch nicht aus allen Gemeinden des Landkreises Ebersberg: Der Zulassungsausschuss Ärzte für München Stadt und Land hat den Chefarzt der Kardiologie Ebersberg, Privatdozent Dr. Martin Schmidt, ermächtigt, ab Oktober die Kontrollen von Herzschrittmacher-ICD auch nach Ablauf der bisher möglichen drei Monate nach Implantation durchzuführen.

Voraussetzung ist allerdings die Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte sowie im zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum tätige Vertragsärzte mit Vertragsarztsitz in Ebersberg, Grafing, Steinhöring, Kirchseeon, Pfaffing, Glonn oder Aßling. Dass mehrere Landkreisgemeinden von der Genehmigung ausgenommen wurden, ist eine seltsame Neuregelung seitens des Zulassungsausschusses. »Dass zum Beispiel Anzinger, Zornedinger oder Vaterstettener, die in ihrer Gemeinde den Hausarzt aufsuchen, nicht zur Schrittmacherkontrolle in die Klinik kommen können, obwohl viele eine starke Bindung zur Klinik haben, dürfte den Patientinnen und Patienten schwer zu erklären sein«, so Geschäftsführer Stefan Huber. Landrat Robert Niedergesäß ist insgesamt aber froh über die Erweiterungsentscheidung, welcher in diesem Jahr eine öffentliche Intervention vorausgegangen war: »Gerade in diesem Jahr, in dem wir mit der Antragstellung für die Gesundheitsregion plus ein klares Zeichen für die Verbesserung der vernetzten Gesundheitsversorgung gesetzt haben, werden die Betroffenen es sehr begrüßen, bei den Schrittmacherkontrollen wieder die hervorragende Infrastruktur der Kreisklinik Ebersberg in Anspruch nehmen zu können.«

Ebenfalls nicht nachvollziehbar und sehr unglücklich findet der Landrat die Entscheidung des Zulassungsausschusses, den Ort des Vertragsarztsitzes als maßgebendes Kriterium der Behandlungsmöglichkeit zu definieren. »Wo ist denn hier die Gleichbehandlung unserer Landkreisbürger?«, so Landrat Niedergesäß. Er wird sich dafür einsetzen, dass im Zuge der nächsten Antragstellung wieder alle Bürger des Landkreises, die eine Herzschrittmacherkontrolle benötigen, diese Dienstleistung der Kreisklinik in Anspruch nehmen können.

Artikel vom 23.10.2015
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