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Körperverletzung
Ludwigsvorstadt · Betrunkene Asylbewerber im Streit
Der Hauptbahnhof ist immer wieder Mittelpunkt von Auseinandersetzungen. Foto: Bundespolizei
Ludwigsvorstadt · Vor einigen Tagen kam es am Münchner Hauptbahnhof zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen drei Somaliern und einem Afghanen in deren Verlauf ein Somalier leicht verletzt wurde.
Eine Streife der Bundespolizei traf einen Somalier und einen Afghanen an, die nach Zeugenaussagen zusammen mit einem Flüchtigen einen weiteren Somalier körperlich attackiert hatten. Der Flüchtige, ein weiterer Somalier, konnte wenig später im Rahmen einer Sofortfahndung am Hauptbahnhof gestellt und ebenfalls vorläufig festgenommen werden. Erste Ermittlungen ergaben, dass zwei Somalier im Alter von 19 und 22 Jahren zusammen mit einem 17-jährigen Afghanen gemeinschaftlich auf einen 24-jährigen Somalier eingeschlagen haben sollen. Dieser erlitt dadurch Prellungen im Gesichtsbereich, die vom Rettungsdienst begutachtet worden waren.
Zwei der Tatverdächtigen, der 19-jährige und der 22-jährige Somalier, waren mit 0,98 und 1,88 Promille Atemalkohol erheblich alkoholisiert. Auch beim Geschädigten wurden 1,53 Promille Atemalkohol festgestellt. Der nicht alkoholisierte 17-jährige Afghane hatte zunächst angegeben, er wäre Syrer. Eine Datenabgleich brachte jedoch seine richtigen Personalien hervor. Gegen den Afghanen und die beiden 19 und 22 Jahre alten Somalier ermittelt die Bundespolizei wegen des Verdachts der Gefährlichen Körperverletzung. Alle Personen konnten, nach Erteilung eines Platzverweises für den Hauptbahnhof, die Wache nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen. Bereits wenig später war einer der Tatverdächtigen, der 22-jährige Somalier, erneut Beteiligter einer körperlichen Auseinandersetzung. Er war am Ausgang Bayerstraße mit einem 62-jährigen Mazedonier in Streit geraten. Eine hinzukommende Streife der Bundespolizei trennte die Beteiligten bevor die Situation eskalierte. Beim 62-jährigen Mazedonier ging eine Sonnenbrille im Wert von 60 Euro zu Bruch. Ermittlungen wegen des Verdachts wechselseitiger Körperverletzungen wurden eingeleitet.
Artikel vom 13.10.2015Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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