Der Mietmarkt in München

München · Missbrauch und Missstände bekämpfen

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden.

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden.

München · Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Sie haben es vielleicht schon gelesen oder gehört: Seit Juni gilt gesetzlich das Bestellerprinzip. Das heißt, der Vermieter bezahlt den Makler und nicht der Mieter.

Florian Post (SPD)
Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord

Dennoch gibt es im Internet bereits Seiten, die Vermietern Tricks empfehlen, wie sie diese Regelung umgehen können. Und man versucht auch schon, von Mietern die Maklergebühr zu bekommen – so sei halt der Mietmarkt in München. Vogel, friss oder stirb! Dabei ist dieses Vorgehen eine Ordnungswidrigkeit und mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bedroht, sofern man diese beim Kreisverwaltungsreferat hieb- und stichfest nachweisen kann. Ein weiterer Missstand in München sind die Ferienwohnungen. Damit ist nicht gemeint eine kurzfristige Vermietung – etwa während der Wiesn, sondern eine »dauerhafte, gewerbsmäßige Überlassung des überwiegenden Teils einer Wohnung« an Touristen. Diese ist eine Zweckentfremdung, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Gerade in diesem Bereich sind die Zahlen dramatisch angestiegen. 102 Verfahren wurden von Januar bis Juni 2015 in diesem Bereich eingeleitet (zum Vergleich erstes Halbjahr 2014: 56). 2014 konnte in 30 Fällen die Nutzung als Ferienwohnung beendet werden. Die Nachfrage nach Ferienwohnungen in München ist hoch. Bekannteste Portale im Internet sind »airbnb« oder »wimdu«. Um diesem Missstand begegnen zu können, hat die Stadt mittlerweile ein Spezialistenteam eingerichtet: 5,5 Stellen hat der Stadtrat dafür genehmigt, 4,5 Stellen wurden im Zeitraum von April bis Juni 2015 besetzt. Die Verwaltung erwartet sich davon mehr Effizienz bei den Kontrollen und eine Beschleunigung der Verfahren.

Schärfere Gesetze zur Zweckentfremdung von Wohnraum – wie auch von OB Dieter Reiter gefordert – wurden bisher von der Bayerischen Staatsregierung abgelehnt, werden derzeit aber geprüft. In Hamburg z.B. gilt seit 1. Juni 2013 ein »Wohnraumschutzgesetz«. In der Hansestadt kann so bereits das alleinige Angebot einer nicht erlaubten Vermietung an Touristen als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Auch der Portalbetreiber im Internet, der die Verbreitung illegaler Vermietungen ermöglicht, kann in Hamburg belangt werden. Über meine Termine, meine Person, meine Positionen und unsere kostenlosen Beratungsangebote informiert ständig meine Homepage (www.florian-post.de). Gerne sende ich Ihnen auch regelmäßig meinen Newsletter zu (einfach eine Mail an: florian.post.ma03@bundestag.de ).

Ihr Florian Post

Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden

Artikel vom 30.07.2015
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