Oberschleißheim · Anmeldung zur Hundesteuer

Oberschleißheim · Nach Art. 2 des Hundesteuergesetzes ist jeder Hund ab einem Alter von 4 Monaten bei der Gemeinde anzumelden.

Bei der Anmeldung wird eine Steuermarke ausgehändigt, die am Halsband des Hundes befestigt werden muss (§ 2 der Tollwutverordnung). Die Hundesteuer ist am 2. Januar 2015 zur Zahlung fällig. Ein schriftlicher Steuerbescheid geht den Hundehaltern nicht zu, soweit sich seit dem letzten Bescheid keine Änderungen ergeben haben.

Artikel vom 19.01.2015
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