Ein Käfer breitet sich aus

Landkreis · Ausweitung der Quarantänezone zur Bekämpfung

München/Landkreis München · Aufgrund des Käfer-Fundes in Salmdorf im Juli dieses Jahres musste die bestehende Quarantänezone erweitert werden. Das hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) mit Bekanntgabe einer neuen Allgemeinverfügung am 11. November vollzogen.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer

  • Der Asiatische Laubholzbockkäfer
    Themenseite zum meldepflichtigen, im Münchner Umland aufgetauchten, asiatischen Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis, abgekürzt: ALB)

Zu der bestehenden Quarantänezone hinzugekommen sind in Haar: der bislang nicht betroffene westliche Teil von Gronsdorf-Kolonie, westlicher Ast der Dr.-Mach-Straße bis zur Kreuzung mit der Otto-Hahn-Straße, Keferloher Straße bis kurz vor die Einmündung des Lise-Meitner-Weges, nördlicher Teil der Blumenstraße, westlicher Ast der Gronsdorfer Straße bis kurz hinter die Einmündung der Peter-Henlein-Straße sowie der westlichste Teil der Peter-Henlein-Straße.

Eine Karte mit der Gebietsausweisung sowie der Text der Allgemeinverfügung können beispielsweise im Rathaus Haar als Kopie erhalten werden oder im Internet unter www.lfl.bayern.de/ips/pflanzengesundheit/024167

In der Quarantänezone gelten unter anderem folgende Bestimmungen:

  • Besitzer von Laubbäumen sind verpflichtet, diese regelmäßig auf Anzeichen eines Befalls und auf geschlüpfte Käfer zu kontrollieren.
  • Werden Käfer oder Befallsanzeichen gefunden, sind diese der LfL zu melden.
  • Laubbäume, Baumschnitt von Laubholz (Stammabschnitte, Brennholz) dürfen nicht ohne vorherige Kontrolle durch Mitarbeiter der LfL aus der Quarantänezone transportiert werden. Außerdem werden Haarer Bürger gebeten, Schnittgut, das innerhalb der Quarantänezone anfällt, ab einem Astdurchmesser von 3 cm am Wertstoffhof, Keferloher Straße 1, abzugeben. Dieses Material wird dann zeitnah gehäckselt und verbrannt. So soll sichergestellt werden, dass das Holz mit unentdecktem Befall nicht aus der Quarantänezone gebracht wird.
  • In der Quarantänezone ist die Neupflanzung von Laubbäumen gestattet. Dies ist vor der Pflanzung schriftlich der LfL anzuzeigen.

Artikel vom 20.12.2014
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