Grundsteuer und Gewerbesteuer für das 4. Quartal fällig

München · Die Stadtkämmerei erinnert alle Steuerpflichtigen daran, dass die für das IV. Quartal 2014 fällig werdenden Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen bis spätestens 17. November an das Kassen- und Steueramt zu entrichten sind.

Durch die rechtzeitige Begleichung der Schuldigkeiten werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Diese Erinnerung ist nicht zu beachten, wenn das Kassen- und Steueramt bereits zur Abbuchung ermächtigt ist oder ein entsprechendes SEPA-Basislastschriftmandat rechtzeitig beim Kassen- und Steueramt eingeht. Bei eigenen Einzahlungen beziehungsweise Überweisungen wird gebeten, unbedingt die – im letzten Bescheid aufgeführte – 13-stellige Kassenkontonummer anzugeben.

Die Stadt München bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche Zahlung, die hilft, die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Münchner Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können.

Artikel vom 29.10.2014
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