Neue Regelungen zur Pflege von Angehörigen

München · Mehr Zeit für die Familie

Claudia Tausend, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis München Ost.

Claudia Tausend, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis München Ost.

München · Liebe Münchnerinnen und Münchner! Ein Angehöriger ist gestürzt und braucht nun kurzfristig Betreuung. Bislang mussten Arbeitende für die Auszeit zur Organisation der Pflege auf ihren Lohn verzichten.

Claudia Tausend (SPD)

Drei Viertel aller Pflegebedürftigen in München werden zuhause versorgt, 45 Prozent werden von Angehörigen gepflegt. Hier sehen wir Handlungsbedarf, unbürokratische Regelungen zu treffen, die den Familien das Leben leichter machen! Deshalb haben die sozialdemokratisch geführten Ministerien für Familie und für Soziales den Entwurf eines ­Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auf den Weg gebracht. Da jede Pflegesituation individuell ist, sind flexible Instrumente nötig. Im Akutfall ist demnach kurzfristig eine Auszeit von bis zu zehn Arbeitstagen möglich.

Neu ist dabei der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, das den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auffängt. Neu ist auch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit. Beschäftigte sind künftig für die Gesamtdauer von bis zu 24 Monaten freizustellen, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Sechs Monate ist eine komplette Freistellung möglich, danach eine Reduktion auf mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit. Während der sechsmonatigen Freistellung hat man künftig einen Rechtsanspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen.

Wichtig ist mir, dass der Begriff der »nahen Angehörigen« erweitert wurde. Künftig besteht der Rechtsanspruch auf Fernbleiben von der Arbeit wegen kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und auf alle Freistellungen nicht nur für die Pflege von Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten oder Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft, sondern auch für Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwager sowie für Partner in lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften. Wie bisher sind auch Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners sowie Schwieger- und Enkelkinder als nahe Angehörige anzusehen.

Außerdem finde gut, dass künftig eine Freistellung möglich sein wird, wenn man einen schwerkranken Angehörigen in dieser Phase seines Lebens begleiten will. Das Gesetz werden wir nun in Bundestag und Bundesrat beraten. Nach Plan soll es zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Sich wie bisher nur auf den guten Willen der Unternehmen zu verlassen, war der falsche Weg. Mit dem Rechtsanspruch stehen wir nun den Betroffenen verlässlich zur Seite. Dafür werde ich mich im Deutschen Bundestag einsetzen!

Ihre
Claudia Tausend

Artikel vom 28.10.2014
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