Ilse-Erl-Stiftung aus München staatlich anerkannt

München · Die Ilse-Erl-Stiftung mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand im September als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt.

Zweck der Stiftung ist die Förderung, Ausbildung und Betreuung von behinderten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen oder von begabten aber bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Errichtet hat die Stiftung Ilse Erl. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt die Rechtsanwaltskanzlei Sernetz Schäfer unter der Telefonnummer 0 89/54 59 60 29.

Allein im Jahr 2013 hat die Regierung von Oberbayern 41 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für rund 1.560 Stiftun- gen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um die Hälf- te erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2013 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 3.752 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.

Artikel vom 01.10.2014
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