Bauantrag erstmal abgelehnt

Unterhaching · Wohnanlage mit 32 Wohnungen soll gebaut werden

Im Bereich der Hauptstraße 60 – rechte Seite -  ist der Neubau einer Wohnanlage mit 32 Wohnungen geplant.	Foto: Kohnke

Im Bereich der Hauptstraße 60 – rechte Seite - ist der Neubau einer Wohnanlage mit 32 Wohnungen geplant. Foto: Kohnke

Unterhaching · Die »Rote Karte« erhielt jetzt vor dem Unterhachinger Bauausschuss ein geplantes Bauprojekt an der Hauptstraße 60. Hier soll eine Anlage mit 32 Wohnungen und Tiefgarage entstehen. Einstimmig sprach sich das Gremium gegen das Objekt im alten Ortskern aus.

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Stein des Anstoßes ist auch eine entstehende 50 Meter lange Front entlang der Hauptstraße. Die Fraktion sei nicht glücklich damit, dies sei ideen- und einfallslos, äußerte sich unter anderem Florian Riegel (CSU) zum Vorhaben. »Es handelt sich hier immerhin um ein Filet-Grundstück«, betonte der Gemeinderat. Außerdem vertrage die Straße hier nicht einen Parker mehr, so die Kritik. 52 Stellplätze sind nachgewiesen: 44 in der Tiefgarage, acht oberirdisch. »Das bedeutet im Klartext, dass sich hier jeden Morgen 52 weitere Pkw in den Hauptverkehr schleusen werden – da würden wir nicht gern zustimmen«, so der CSU-Fraktionsvorsitzende. Gertraud Schubert (Grüne) verwies darüber hinaus auf das Pfingsthochwasser 2013 und fragte, wie es denn in diesem Zusammenhang um die Sicherheit der Tiefgarage stünde.

Die Antwort der Verwaltung folgte prompt – die Zufahrt erfolgte über eine Rampe. Aus baurechtlicher Sicht ist an dem Vorhaben vermutlich nichts zu rütteln. Die Planungen sind unter Dach und Fach, es gibt in dem Bereich keinen Bebauungsplan. 1998 hatte der Bauausschuss allerdings die städtebauliche Rahmenplanung »Alter Ortskern« beschlossen. Beurteilt wird das Vorhaben gemäß der Umgebungsbebauung. Hier gilt der Paragraf 34 BauGB. Wo jetzt noch ein Bauernhof steht, sollen künftig zwei Gebäude mit 32 Wohnungen entstehen. Erdgeschoss, erster Etage und Dachgeschoss mit einer Firsthöhe von 11,48 Meter. Die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung auf dem Grundstück soll in gleichem Zug von einem Neben- in einen Haupterwerb gewandelt werden.

Die Bauanträge zum Neubau von zwei Bergehallen liegen dem Landratsamt vor. Bürgermeister Wolfgang Panzer (SPD) dazu: »Das Recht liegt beim Grundstückseigentümer«. Jeder dürfe seinen Grund so nutzen, wie es im Rahme des Erlaubten läge. Allerdings sei er persönlich ebenfalls kein Fan des Vorhabens, sondern positioniere nur die Rechtslage. Es gäbe halt keine Handhabe, wenn alle rechtlichen Belange eingehalten würden. Im Vergleich mit der Umgebungsbebauung sei das Vorhaben okay und Geschmack läge nun mal im Auge des Betrachters. »Ich verstehe die Einwände, vielleicht gibt es noch einen Verhandlungsweg«, hofft der Rathauschef.

Dieter Senninger (SPD) warf hingegen ein, dass der langgestreckte Baukörper im Grunde durchaus dörflichen Charakter zeige. Lediglich die Form des geplanten Satteldaches (Neigung 37 Grad) sei zu bemängeln. Deutlichere Worte fand Harald Nottmeyer (SPD), Denkmalschutzbeauftragter der Gemeinde. Der Bau sei alles andere als schön. »Wir sollten dem Bauwerber zeigen, dass wir das nicht wollen und ein Zeichen setzen.« Dem schlossen sich alle Mitglieder des Ausschusses an und verweigerten das gemeindliche Einvernehmen. Die letzte Entscheidung liegt nun beim Landratsamt, das die Rechtslage zu beurteilen hat. Eine Zeitschiene für das Vorhaben gibt es derzeit noch nicht. K. Kohnke

Artikel vom 24.06.2014
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