Laserpointer-Attacke

Haar/Gronsdorf · Tatverdächtiger wollte Triebfahrzeugführer »ärgern«

Laserpoint-Attacken erfüllen den Tatbestand der  gefährlichen Körperverletzung.	Foto: Bundespolizei

Laserpoint-Attacken erfüllen den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Foto: Bundespolizei

Haar/Gronsdorf · Ein 21-jähriger aus Wolfratshausen hat am frühen Mittwochmorgen, 14. Mai, den Triebfahrzeugführer einer S 4 nach Ebersberg mit einem Laserpointer geblendet.

Eine Streife der DB-Sicherheit stellte den Tatverdächtigen am Bahnsteig. Die Bundespolizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Körperverletzung. Gegen 00.40 Uhr fuhr die S-Bahn S 4 Richtung Ebersberg in den Haltepunkt Gronsdorf ein. Dabei blendete ein heller Strahl den Triebfahrzeugführer durch die Frontscheibe. Der 35-jährige S-Bahnführer gab an, dass der Strahl für etwa eine Sekunde auf sein Auge traf, obwohl er sich versucht habe wegzudrehen. Er verständigte daraufhin eine in der S-Bahn befindliche Streife der Deutsche Bahn-Sicherheit, welche am Haltepunkt ausstieg. Am Bahnsteig stellte diese Streife einen 21-Jährigen aus Wolfratshausen fest, der einen Laserpointer in der Hand hatte. Daraufhin verständigten die DB-Mitarbeiter die Bundespolizei. Der Triebfahrzeugführer konnte seine Fahrt fortsetzen.

Die eingetroffene Streife der Bundespolizei stellte den Laserpointer sicher und nahm den 21-Jährigen mit zum Revier am Ostbahnhof. Dort gab er an, dass er den Triebfahrzeugführer ärgern wollte. Er hatte den Laserpointer zuvor einem Freund für zehn Euro abgekauft und am Haltepunkt auf eine S-Bahn gewartet.

Gegen den 21-Jährigen aus Wolfratshausen wird nun ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Körperverletzung eingeleitet. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen konnte der 21-Jährige die Dienst-stelle gegen 02.30 Uhr verlassen. Der 35-jährige Triebfahrzeugführer konnte seine Fahrt abschließen, klagte aber im Nachgang über ein tränendes Auge und wird es bei andauernden Beschwerden untersuchen lassen.

Die Bundespolizeiinspektion München warnt: Eine Blendung mit einem Laserpointer kann strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Häufig ist hierbei der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzungen erfüllt. Im Bereich der Eisenbahn erfüllt dies häufig den Tatbestand des Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Artikel vom 15.05.2014
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