Briefwahl bei der Stichwahl

Briefwahl-Unterlagen können bis 26. März beantragt werden

Zwischen Josef Schmid und Dieter Reiter dürfen die Münchner nochmal abstimmen.	Foto: LH München

Zwischen Josef Schmid und Dieter Reiter dürfen die Münchner nochmal abstimmen. Foto: LH München

München · Bei der Wahl des Oberbürgermeisters am Sonntag, 16. März, hat nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis keine Bewerberin beziehungsweise kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.

Kommunalwahlen 2014 im Großraum München

Am Sonntag, 30. März, wird deshalb eine Stichwahl durchgeführt – unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen: Dieter Reiter (SPD) und Josef Schmid (CSU).
Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen hat ab Dienstag, 18. März, begonnen. Wer für die Wahl am 16. März gleichzeitig die Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl beantragt hat, erhält diese bis Ende dieser Woche. Eine erneute Beantragung ist nicht notwendig. Bisher liegen bereits 176.168 Anträge vor.
Briefwahlunterlagen können zudem bis zum 26. März, 11.30 Uhr, im Internet unter www.briefwahl-muenchen.de online beantragt werden.

Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen ist eine Teilnahme an der Abstimmung im Wahllokal mit der Wahlbenachrichtigung oder unter Vorlage eines Ausweises nicht mehr möglich, es sei denn, man verwendet den mit den Briefwahlunterlagen versendeten Wahlschein.
Alle Briefwahlanträge werden vom Wahlamt am auf den Antragseingang folgenden Arbeitstag (Standardfälle mit Versand an die Wohnanschrift) beziehungsweise am auf den Antragseingang übernächsten Arbeitstag (Sonderfälle wie beispielsweise der Versand an abweichende Adressen) zum Versand aufgegeben. Die postalische Zustellung kann allerdings bis zu vier Arbeitstage dauern.

Das Wahlamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die mittels Brief abstimmen möchten, den hierfür erforderlichen Antrag so rechtzeitig zu stellen, dass eine Zustellung vor der persönlichen Abwesenheit erfolgen kann.

Artikel vom 18.03.2014
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