Veröffentlicht am 21.01.2014 00:00

München · Streitfälle schlichten

Jeder Versicherungskunde kann sich seit 2007 mit einer Beschwerde an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Er ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle und deckt mit Ausnahme der privaten Kranken- und Pflegeversicherung den gesamten Versicherungsbereich ab.

Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann der Ombudsmann gegen das Unternehmen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro eine verbindliche Entscheidung aussprechen. Stellt er fest, dass der Versicherer korrekt gehandelt hat, erläutert er dem Kunden das Ergebnis seiner Prüfung.

Weitere Artikel zum Thema

»Die Versicherungen sind prinzipiell nicht freigiebig« Artikel vom 21.01.2014: Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern beobachtet einen Trend hin zu mehr Streitfällen

München · Vertreter und Kunden erinnern sich unterschiedlich an den Abschluss Artikel vom 21.01.2014: Was wurde in den Vertrag aufgenommen?

Die Schlichtungsstelle ist ein eingetragener Verein. Mitglieder sind die angeschlossenen Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Die deutschen Versicherer verfolgen mit der Schlichtungsstelle zwei Ziele: zum einen Verbraucherschutz und zum anderen das Bemühen, Meinungsverschiedenheiten mit Kunden möglichst nicht vor Gericht auszutragen.

Kontakt: Mo – Fr, 8.30 – 17.00 Uhr unter Tel. 0800 / 3 69 60 00 (Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz kostenfreie). Info: www.versicherungsombudsmann.de .

Krankheit & Pflege

Für den Bereich der privaten Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen eigenen Ombudsmann. Als außergerichtliche Streitschlichter nimmt er zu Meinungsverschiedenheiten unabhängig Stellung.

Diese Stelle ist erreichbar unter Tel. 0 18 02 / 55 04 44 (6 ct. pro Anruf aus dem dt. Festnetz bzw. 42 ct. / Min. aus den Mobilfunknetzen) Info: www.pkv-­ombudsmann.de . job

north