BA kritisiert KVR

Bogenhausen · Kreisverwaltungsreferat will Radwegbenutzungspflicht aufheben

Gegen die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht an der Denninger Straße mit der Grundschule Gebelestraße (l.) sprach sich der BA aus.	Foto: hgb

Gegen die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht an der Denninger Straße mit der Grundschule Gebelestraße (l.) sprach sich der BA aus. Foto: hgb

Bogenhausen · An acht Straßenabschnitten im 13. Stadtbezirk will das Kreisverwaltungsreferat (KVR) die Radwegbenutzungspflicht aufheben, die Pedalritter könnten somit auch auf den Straßen fahren.

Damit sind die Mitglieder des Bezirksausschusses Bogenhausen (BA 13) aber nicht einverstanden. Gegen die Stimmen der Grünen beschlossen sie: Die Radler sollen in der Denninger-, Daglfinger-, Eggenfeldener- und Rennbahnstraße nur auf den Radwegen, nicht aber auf den Straßen strampeln dürfen. Zu groß seien vor allem für Kinder die Gefahren bei einer Aufhebung der Benutzungspflicht. Hintergrund des KVR-Vorschlags ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht eine Beschränkung des fließenden Verkehrs darstellt.

Eine Benutzungspflicht »ist nur dann zulässig, wenn eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt«. Ausnahmen soll es nur »bei erheblicher Gefährdung« geben. Doch diese Formulierung ist je nach Betrachtungsweise auslegbar, dem KVR zufolge eine »Ermessensentscheidung«. Die Benutzungspflicht bedeutet gemäß Straßenverkehrsordnung für den Radfahrer, dass er den Radweg oder Fahrradstreifen benutzen muss und die (restliche) Fahrbahn nicht benutzen darf. Laut KVR stellen aber schmale, auf Gehwegen abmarkierte Radwege, wie sie in den siebziger und achtziger Jahren angelegt wurden und die teilweise weniger als einen Meter breit sind, eine erhebliche Gefahrenquelle für Fußgänger dar. Diese Art von Radwegen wird daher nicht mehr angelegt, vorhandene entfernt.

Die Chancen, den Wegfall der Benutzungspflicht zu verhindern, werden nach dem wegweisenden Urteil allgemein als gering angesehen. Folglich beugten sich die Bogenhauser Politiker den KVR-Argumenten zur Aufhebung in der Aarö-, der Grimmelshausen- und in der Stegmühlstraße sowie in der Thomas-Mann-Allee.

Massive Bedenken fürs Radeln auf der Straße haben die Lokalpolitiker – »wir haben vor Ort die bessere Kenntnis«, so CSU-Mann Matthias Weigel – an der Denninger-, entlang der Daglfinger-, der Eggenfeldener- und der Rennbahnstraße. Laut Wolfgang Helbig, Vize-Fraktionssprecher der SPD, hat sich der Unterausschuss Verkehr bei der Vorberatung »intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt, diese vier Straßen sind ausgeprägte Schulwege«. Begründet wird die Ablehnung der Aufhebung für die Denninger-, beiderseits der Richard-Strauss-Straße, mit dem hohen Verkehrsaufkommen, mit Lastwagen- und Linienbusverkehr, mit den Schulwegen und der damit verbundenen zu großen Wahrscheinlichkeit des Nachahmens, also dass Kinder auf der Straße fahren, sowie mit der zu schmalen Straße.

Für die Daglfinger Straße wird zusätzlich angeführt, dass der Verkehrsfluss auf der Straße durch Radler behindert würde. An der Eggenfeldener Straße erwarten die Kommunalpolitiker durch den gerade entstehenden Baumarkt eine höhere Verkehrsbelastung und so eine »erhebliche Gefährdung der Radfahrer«. Überdies gibt es auf der Südseite der Straße keinen Radweg. Und entlang der Rennbahnstraße werde der Schwerlastverkehr wegen des künftigen Bau- sowie des neuen Lebensmittelmarkts und des Gewerbehofs »erheblich zunehmen«.

Bei der Diskussion der Problematik wurde das Votum klar: Vier Grüne gegen die BA-Mehrheit. Fraktionschef Holger Machatschek meinte, dass »Radfahrer auf der Straße besser wahrgenommen werden«, Gremiumsvorsitzende Angelika Pilz-Strasser fügte an: »Parkende Autos und Kleinlaster auf den Radwegen zwingen die Radler oft auf die Straße, man sollte es den Radlern überlassen, wo sie fahren«. Xaver Finkenzeller (CSU) kritisierte das KVR-Kriterium »Kfz-Verkehr pro 24 Stunden« – »das ist für uns Schwachsinn«, denn das Aufkommen bestehe vor allem morgens und spätnachmittags. Andreas Nagel von David gegen Goliath fasste die Mehrheitsmeinung prägnant zusammen: »Wo ein Radweg vorhanden ist, ist es sicherer, dort zu fahren«. hgb

Artikel vom 07.01.2014
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