Begehren zulässig

Gericht hat entschieden

Putzbrunn · Im Streit um ein Asylbewerberwohnheim für 60 Personen in der Putzbrunner Waldkolonie, hat das Verwaltungsgericht München letzte Woche das »Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens für altersgerechtes Wohnen« für zulässig erklärt.

Der Gemeinderat von Putzbrunn hatte das von fast 800 Bürgern unterzeichnete Begehren am 30. April mit 13:6 Stimmen abgewiesen.
Nun muss die Gemeinde die Bürger entscheiden lassen, ob ein Bauleitplanverfahren angestrengt werden soll. Wobei es sich aber nur noch auf die Teile des 36.000 Quadratmeter-Grundstücks beziehen kann, die nicht zur im Bau befindlichen Asylbewerberunterkunft gehören. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bedeutet einen Sieg für Bürger-Mitbestimmung, aber auch einen für die Gemeindeverwaltung, deren gewünschte Asylbewerberunterkunft im Januar 2014 bezugsfertig sein soll. Donnerstagabend trifft sich Bürgermeister Edwin Klostermeier (SPD) mit den Fraktionssprechern des Gemeinderats und Initiatoren der Bürgerinitiative zu einem klärenden Gespräch. Angela Boschert

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Artikel vom 16.10.2013
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