Petition Nr. 40274 zur polizeilichen Kriminalstatistik

München · Schusswaffen – legal oder illegal?

Übersichtlich erscheint die Internetseite des Deutschen Bundestages zu den Petitionsangelegenheiten. Wer online mitentscheiden möchte, muss sich einmal registrieren lassen. Screenshot: red

Übersichtlich erscheint die Internetseite des Deutschen Bundestages zu den Petitionsangelegenheiten. Wer online mitentscheiden möchte, muss sich einmal registrieren lassen. Screenshot: red

München · Sehr viel wird geschrieben über das Für und Wider zum Thema „Schusswaffen“ und über das Pro und Contra einer weiteren Verschärfung des Waffengesetzes.

Gerade die „Polizeiliche Kriminalstatistik (Schusswaffen)“ wird oft als Grundlage, manchmal auch als Ersatz der notwendigen Recherche, für die teilweise sehr einseitigen Berichte verwendet. Auch die Politik verwendet diese Statistik als Begründung für die Notwendigkeit einer nochmaligen Verschärfung.

Umfragen zum Thema:

Leider ist die polizeiliche Kriminalstatistik für die Unterscheidung, ob Delikte mit legalen oder illegalen Schusswaffen begangen wurden, überhaupt nicht geeignet, da diese zurzeit hier nicht unterscheidet. Damit hilft die polizeiliche Kriminalstatistik auch nicht bei der Entscheidung über das Pro und Contra einer weiteren Verschärfung des Waffengesetzes. Allenfalls dient die Statistik, in der aktuellen Form, als Alibi-Funktion für eine, aus anderen, nicht nachvollziehbaren, Gründen „gewollte“ weitere Einschränkung im Bereich der legalen Schusswaffen. Dem Problem der Ungenauigkeit der polizeilichen Kriminalstatistik widmet sich eine Petition vom 25. Februar 2013 mit der Bezeichnung „Kriminalpolizei des Bundes – Polizeiliche Kriminalstatistik (Schusswaffen)“ und dem folgenden Text:

Der Deutsche Bundestag möge die zukünftige Aufschlüsselung der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes nach Verwendung von legalen oder illegalen Schusswaffen für Delikte mit Schusswaffenbeteiligung beschließen.

Noch bis einschließlich 18. April kann die Petition online unterstützt werden!

Unter https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_02/_25/ Petition_40274.nc.html kann jeder noch bis einschließlich 18. April diese Petition unterstützen. Oder man sucht die Petition Nr. 40274 auf der Seite https://epetitionen.bundestag.de/. Dies erfordert nur eine Anmeldung auf dem Petitionsportal des Deutschen Bundestages. Dann kann man diesen Account auch für andere Petitionen, die man unterstützen möchte, nutzen. Nach der Registrierung erhält man eine Bestätigungsmail und mit einem Klick auf den enthaltenen Link wird die „Mitzeichnung“, so nennt sich die Unterstützung einer Petition, aktiviert. Wenn der Deutsche Bundestag hier schon eine direkte Beteiligung aller Bundesbürger ermöglicht, dann sollte man diese Möglichkeit wahrnehmen. Die Möglichkeiten selbst und direkt Einfluss auf die Politik zu nehmen, sollten auch genutzt werden.

Ein lückenlose Aufschlüsselung dieser Statistik würde dazu beitragen, die Frage zu klären, ob legale Schusswaffen maßgeblich für die Ausübung von Verbrechen benutzt werden. Eine objektive Beurteilung der Gefahr, die von legalen oder illegalen Schusswaffen ausgeht, ist derzeit aufgrund der fehlenden Aufschlüsselung nicht möglich. Das gerade eingeführte nationale Waffenregister sollte in Zukunft Aufschluss über die Herkunft der verwendeten Waffe geben können.

Auch wenn die Petition noch etwas zu kurz greift und z.B. keine Unterteilung der Waffen in „legale private Waffen“ (z.B. Sportschützen, Jäger, private Waffenscheininhaber, Sammler, Erbwaffenbesitzer), Dienstwaffen (z.B. Polizei, Bundeswehr, gewerbliche Waffenscheininhaber – Sicherheitsdienste, etc.) und illegale Waffen fordert, ist die Unterteilung in legale und illegale Schusswaffen auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Da eine Petition ja auch immer nur ein Anstoß für die Politik ist, sich mit einem Thema zu beschäftigen, ist eine solche weitergehende Unterscheidung nicht ausgeschlossen. Eine solche Änderung würde sicherlich, dank übersichtlicherer Zahlen als bisher, zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Natürlich bleibt immer noch eine Grauzone, vor allem bei Verbrechen, bei denen die Waffe nicht sichergestellt werden konnte und nur durch Zeugenaussagen oder Video-Aufzeichnungen eine Beteiligung einer Schusswaffe festgestellt werden konnte. Aber auch diese Zahl könnte einzeln ausgewiesen werden.

Wenn Sie jetzt der Meinung sind, die Statistik des BKA sollte sich detaillierter mit der Herkunft der bei Delikten verwendeten Schusswaffen beschäftigen, dann unterstützen Sie die Petition durch eine „Mitzeichnung“ bis spätestens 18. April und wenn genügend „Unterschriften“ zusammen kommen, dann beschäftigt sich zumindest schon mal der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Antrag.

Was ist eine Petition?

Eine Petition (lat. petitio, „Bittschrift, Gesuch, Eingabe“) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel Behörde oder Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z.B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde) und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z.B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers. In Fall der Petition „Kriminalpolizei des Bundes – Polizeiliche Kriminalstatistik (Schusswaffen)“ handelt es sich um eine spezielle Form der Petition, einer Online-Petition (auch e-Petition) die seit 2005 beim Deutschen Bundestag und inzwischen bei fast allen Bundesländern möglich ist. Personen, die die Anliegen für berechtigt halten, können diese Petitionen durch eine „Mitzeichnung“ unterstützen. Ab 50.000 „Mitzeichnern“ wird der Petent (der Einreicher einer Petition) in einer öffentlichen Ausschusssitzung des Petitions-Ausschusses angehört.

Artikel vom 04.04.2013
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