Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen.
Auch im Internet unter www.unterhaching.de, Rubrik: Aktuelles/Bekanntmachungen .
Vollzug des Baugesetzbuches
Bekanntgabe über den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Sondergebiet Photovoltaikanlage westlich der Autobahn A8
Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 25.04.2012 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaikanlage beschlossen.
Geplant ist auf dem Grundstück Flur Nr. 914/0, Gemarkung Unterhaching, westlich der Autobahn A8, südlich des Ziegelweges eine großflächige Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes erfolgt eine gesonderte Information. Dies wird an den Anschlagtafeln der Gemeinde Unterhaching veröffentlicht.
Vollzug des Baugesetzbuches
Bekanntgabe über den Beschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung von einer Freiflächenphotovoltaikanlage westlich der Autobahn A8
Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 25.04. 2012 die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ermöglichung einer Freiflächenphotovoltaikanlage westlich der Autobahn A8 beschlossen.
Hierbei soll im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 161/2012 ein Sondergebiet für Freiflächenphotovoltaik entstehen.
Folgende Änderungen sollen gegenüber der derzeitigen Festsetzung im Flächennutzungsplan festgesetzt werden:
- Ersetzen von insgesamt ca.
2,0 ha Fläche: Umwidmung
von landschriftlicher Fläche in
eine Sondergebietsfläche
Photovoltaikanlage
- Wegfall von ca. 2,0 ha Grünfläche, dies wird im Bebauungsplanverfahren kompensiert
Hintergrund dieser Änderung des Flächennutzungsplanes ist ein Antrag der Bürger-Energie- Unterhaching eG. Von Seiten der Bürger-Energie-Unterhaching eG ist geplant auf einer Fläche westlich der Autobahn A8 und südlich des Ziegelweges bis zur Gemeindegrenze eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.
Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes erfolgt eine gesonderte Information. Diese wird an den Anschlagtafeln der Gemeinde Unterhaching veröffentlicht.
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