Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 19. März 2012 und aus den öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20. März 2012.
Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 19. März 2012
Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Mittenheimer Straße 31
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Beurteilung erfolgt somit gemäß § 34 BauGB. In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 19. 9. 2011 wurde bereits der Antrag auf Vorbescheid behandelt. Der Errichtung eines Doppelhauses südlich des bestehenden Wohngebäudes wurde zugestimmt und vom Landratsamt München als bauplanungsrechtlich zulässig verbeschieden.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses herzustellen. Die Gemeinde weist ausdrücklich auf die vorhandenen Lärmimmissionen hin, die unmittelbar von der angrenzenden Bahnlinie und der Mittenheimer Straße ausgehen.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Neubau von acht Reihenhäusern auf dem Grundstück Mittenheimer Straße 31
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Beurteilung erfolgt somit gemäß § 34 BauGB. In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 19. 9. 2011 wurde bereits der Antrag auf Vorbescheid behandelt. Der Errichtung von zwei Reihenhausanlagen mit jeweils vier Wohneinheiten wurde zugestimmt und vom Landratsamt München als bauplanungsrechtlich zulässig verbeschieden.
Es werden je zwei Vollgeschosse errichtet. Die Dächer werden als Walmdächer mit Dachgauben ausgeführt. Beide Reihenhausanlagen sind 21,99 m lang und 11,20 m breit und haben eine Firsthöhe von 11,60 m. Für jede Reihenhausanlage werden je vier Duplexgaragen errichtet.
Die Außenfassade der nördlichen Duplexgaragen wird an der Grundstücksgrenze mit Kletterpflanzen (Wilder Wein, Geißblatt, Efeu) begrünt.
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von acht Reihenhäusern herzustellen. Der Wurzelbereich der Eiche ist entsprechend der Bauvorlagen während der gesamten Bauzeit mit einem massiven Bauzaun zu sichern. Die Gemeinde weist ausdrücklich auf die vorhandenen Lärmimmissionen hin, die von der unmittelbar angrenzenden Bahnlinie und der Mittenheimer Straße ausgehen.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Abbruch bestehender Nebengebäude und Garage sowie Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Ritter-von-Müller-Straße 4
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 49 »Hofkurat-Diehl-Straße«. Die Beurteilung erfolgt im Übrigen nach § 34 BauGB.
Es liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vom 20. 1. 2012 mit Befreiungen vor:
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch bestehender Nebengebäude und Garage sowie zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, gemäß dem Bauantrag vom 7. 3. 2012, herzustellen.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garage auf den Grundstücken Rotdornstraße 31, 31 a und 31 b
Die Vorhaben liegen im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 15 »Nördlich des Kanals«.
Die Beurteilung erfolgt im Übrigen nach § 34 BauGB.
Es liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vom 7. 11. 2011 für die Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit drei Garagen, einem Carport und fünf offenen Stellplätzen vor.
Die Vorhaben entsprechen dem genehmigten Vorbescheid und fügen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen herzustellen.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Schaffung einer Tierhaltung für Schweine mit Anpassungsmaßnahmen (Heizzentrale u. Güllebehälter) auf dem Grundstück Hackerstraße 27
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 71 »Sondergebiet Wissenschaft an der Hackerstraße«. Die Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 1 BauGB. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Tierhaltung für Schweine gemäß dem Eingabeplan vom 06.03.2012 herzustellen.«
Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20. März 2012
Umbenennung der Volksschule (Grundschule) in der Parksiedlung
Nach der Trennung von Grundschulen und Mittelschulen gibt es nur noch wenige Grundschulen, die den Namen »Volksschule (Grundschule)« tragen. Um ein einheitliches Bild zu bekommen, sollen möglichst alle »Volksschulen (Grundschulen)« in »Grundschulen« umbenannt werden, so auch die Volksschule Oberschleißheim in der Parksiedlung.
»Der Gemeinderat beschließt, eine Umbenennung der Volksschule Oberschleißheim in der Parksiedlung in Grundschule Oberschleißheim in der Parksiedlung bei der zuständigen Stelle zu beantragen.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Erstellung einer Energieanalyse für die Kläranlage
»Die Gemeinde beauftragt eine Energieanalyse für die Kläranlage Oberschleißheim. Die Verwaltung wird mit der Einholung entsprechender Angebote beauftragt. Ein Förderantrag beim Projektträger Jülich ist zu stellen. Die Ergebnisse der bisherigen Optimierungsmaßnahmen sind dem Bauausschuss zur Kenntnis zu geben.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.