Schwabinger Hofflohmärkte: Mehr und mehr Regelverstöße

Schwabing · Auf dem Trittbrett

Dorothee Fichter (kl. Foto) setzt auf Fairness bei den Hofflohmärkten. Im vergangenen Jahr musste die Polizei nicht angemeldeten Händlern einen Platzverweis aussprechen.  	Foto: scy/Nachbarschaft Schwabing

Dorothee Fichter (kl. Foto) setzt auf Fairness bei den Hofflohmärkten. Im vergangenen Jahr musste die Polizei nicht angemeldeten Händlern einen Platzverweis aussprechen. Foto: scy/Nachbarschaft Schwabing

Schwabing · Man stelle sich vor, es ist Flohmarkt, ein fröhliches Stöbern in antiquarischem Plunder – und drumherum, an jeder Ecke, stehen Polizisten. Natürlich, man mag es sich nicht vorstellen. Ein Flohmarkt ist schließlich keine Sicherheitskonferenz.

Münchens Hofflohmärkte

Und doch, die Polizei wird auch da gebraucht, wo mit Trödel gehandelt wird. Das zeigt eine Entwicklung auf den beliebten Schwabinger Hofflohmärkten. Denn immer häufiger bieten dort nicht angemeldete Verkäufer, teilweise auch Händler, ihre Ware auf den Gehsteigen an. »Die Trittbrettfahrer-Mentalität nimmt leider von Jahr zu Jahr zu«, berichtet Organisatorin Dorothee Fichter von der »Nachbarschaft Schwabing«. »Doch je weniger Menschen sich an die Spielregeln halten, desto mehr leidet das eigentliche Konzept. Die Idee der Hinterhof-Flohmärkte wird dann einfach kaputt gemacht.« Trauriger Höhepunkt: Im vergangenen Jahr, Mai 2011, musste die Polizei veranlassen, den Habsburger Platz zwischen Ainmiller- und Franz-Joseph-Straße zu räumen. Auf der gesamten Fläche hatten über 20 unangemeldete Verkäufer ihre Zelte aufgeschlagen – und damit automatisch verhindert, dass Besucher in die Hinterhöfe kamen. »Wenn vorne schon alles voll gestellt ist, verirrt sich kaum einer mehr nach hinten«, erklärt Fichter.

Der Polizeieinsatz war der erste dieser Art auf den Schwabinger Hofflohmärkten – und sollte, wenn es nach den Veranstaltern geht, möglichst der letzte sein. »Trotzdem, nach so einem Vorfall sind wir heuer natürlich besonders alarmiert«, so Fichter. Professionelle Händler, die quasi aus dem Kofferraum Ware verkaufen und Nachbarn, die sich um die Anmeldegebühr drücken – die übrigens bei nur 15 Euro pro Hausgemeinschaft liegt – und einfach so ihre Tische aufstellen, wo Platz ist, widerspreche der Ursprungsidee »Wir stehen für eine nachbarschaftliche Aktion. Unser Motto lautet: Wer Tür an Tür wohnt, verkauft Tisch an Tisch«, so Fichter. Und dabei gebe es nun mal Vereinbarungen, an die sich jeder halten sollte. »Die Nachbarschaftlichkeit geht natürlich komplett verloren, wenn wir die Veranstaltung sozusagen unter Polizeischutz stellen würden – und wir wollen das auch nicht«, sagt Fichter. »Ich kann nur hoffen, dass Fairness in Zukunft wieder groß geschrieben wird.«

Rechtlich ist die Sache klar: Unterschieden wird zwischen Händlern in den Hinterhöfen, also auf ­Privatgrund, und Händlern auf ­öffentlichen Flächen. Hinterhöfe sind Privatgrund, die Hausgemeinschaften brauchen hier lediglich das ­Einverständnis der Haus­­­verwaltung. Die Veranstaltung eines »Hofflohmarkts« auf öffentlichen Flächen – schon die Begriffe widersprechen sich – stellt hingegen eine Nutzung dar, die über den bestimmungsgemäßen Zweck hinaus geht und bedarf einer Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmebewilligung des Kreisverwaltungsreferats. »Sollten Händler außerhalb der Veranstaltung auf öffentlichen Flächen angetroffen oder vom Veranstalter klar als Nicht-Teilnehmer benannt werden, stellt dies eine bußgeldbewehrte Sondernutzung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz oder einen Verstoß gegen die Grünanlagensatzung der Stadt München dar«, erklärt Polizeioberkommissar Thomas Nölle von der Pressestelle der Münchner Polizei die Sachlage. Auch werde überprüft, ob Verkäufer gewerblich handeln und die hierfür erforderliche Genehmigung beziehungsweise Anmeldung haben. In diesen Fällen können dem Kreisverwaltungsreferat Ordnungswidrigkeitenanzeigen vorgelegt werden.

»Darüber hinaus hat die Polizei unter anderem die Möglichkeit, Platzverweise zur Unterbindung oder im Vorfeld zur Verhinderung der Ordnungswidrigkeiten auszusprechen und erforderlichenfalls durchzusetzen«, so Nölle weiter. Beide Optionen seien in der Vergangenheit bereits angewandt worden. Grundsätzlich gilt: Flohmärkte werden je nach Größe und Besucherzahl polizeilich betreut. »Dies umfasst insbesondere die Überwachung des Verkehrs und gewerberechtlicher Vorschriften sowie die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung aller Bürger«, sagt Nölle und stellt in Aussicht: »Auch beim diesjährigen Hofflohmarkt in Schwabing werden wir wieder präsent sein.« Die Schwabinger Hofflöhmärkte finden heuer am Samstag, 12. Mai, und damit bereits zum 13. Mal statt.

In der Regel dauert die Veranstaltung von 10 bis 15 Uhr. Los ging es im Jahr 2000, damals mit 33 mitwirkenden Hausgemeinschaften. In diesem Jahr liegt die Zahl bei rund 260, Anmeldungen sind noch möglich. Nicht nur bei den Tausenden von Besuchern, die jedes Jahr kommen, ist die Veranstaltung beliebt. »Mehr noch hängen die Bewohner daran, mittlerweile gehören die Hofflohmärkte einfach zu Schwabing«, so Fichter. Um unangemeldete Verkäufer auszubremsen, hofft sie besonders auf die Mithilfe der Besucher. »Es wäre toll, wenn jeder ein Auge drauf hat und im Zweifelsfall nachfragt, ob der Verkäufer hier überhaupt verkaufen darf, ob er überhaupt hier wohnt.« Wenn die Antwort nein ist, dann kann natürlich die Polizei gerufen werden. Doch mehr noch hofft Fichter auf ein Miteinander, auf einen Appell an die Fairness, um die Sache wieder ins Lot zu bringen. Nicht zu vergessen der Hinweis: »Melden Sie sich doch das nächste Mal an.« Sylvie-Sophie Schindler

Artikel vom 30.04.2012
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