Der Lärmaktionsplan für die Bahnstrecke stellt dar, dass eine erhebliche Anzahl der Einwohner von Oberschleißheim von Überschreitungen der Auslösewerte betroffen sind, so dass also ein großer Bedarf an einer Verminderung des Lärms aus der Bahnstrecke besteht.
Es werden zahlreiche Maßnahmen aufgeführt, die zu einer solchen Lärmminderung führen.
Der Lärmaktionsplan legt allerdings auch offen, dass die Deutsche Bahn AG als Verursacherin bislang keinerlei Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung für die Oberschleißheimer Bevölkerung unternommen hat bzw. solche konkret plant. Bei allen realisierbaren Maßnahmen für die Deutsche Bahn AG ist der Realisierungszeitraum ungewiss. Zudem wird im Lärmaktionsplan darauf hingewiesen, dass auf Maßnahmen zur Lärmsanierung kein Rechtsanspruch besteht. Dem Lärmaktionsplan mangelt es aus diesem Grund an hinreichend konkreten Aussagen.
Letztlich wird klar, dass eine nachhaltige Verbesserung der Situation, die auch die Außenwohnbereiche und Erholungsflächen einschließt, die Realisierung eines sog. aktiven Lärmschutzes an der Bahnstrecke, der an der Quelle wirkt, erforderlich macht. Dabei tritt die Gemeinde jeder Lösung näher, die eine Tieferlegung der Bahn zur Folge hat. Durch die Untersuchung zur Machbarkeit einer Tieferlegung der Gleisanlagen (Troglage) mit zusätzlichen Lärmschutzwänden wurde belegt, dass diese Maßnahme eine technisch machbare Lösung darstellt.
Die Gemeinde hält aus diesem Grund an dieser Maßnahme fest, da dadurch der optimale Lärmschutz gewährleistet wird. Darüber hinaus würden Verkehrsprobleme (Bahnübergang an der B 471) in einer städtebaulich optimalen Weise gelöst werden.
Zum Lärmsanierungsprogramm durch die Deutsche Bahn AG teilte die Gemeinde mit, dass das aus dem Jahr 2004 zu Grunde gelegte Betriebsprogramm zu geringe Ansätze hinsichtlich der Verkehrszahlen enthält, vor allem in der Nacht. Dass in Oberschleißheim lediglich 5 Güterzüge für die Nachtzeit angesetzt wurden, entspricht nicht den Tatsachen.
Darüber hinaus stimmen die für die Lärmsanierung angesetzten Emmissionspiegel nicht mit den Emmissionsspiegeln, die das
Eisenbahnbundesamt für die Lärmkartierung angesetzt hat,
überein. Die Gemeinde beantragte deshalb die Überprüfung und die Aktualisierung der Prioritätensetzung im Zuge der Lärmsanierung.
Die Gemeinde beantragte außerdem die sofortige Umsetzung aller im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen am Fahrzeug und am Fahrweg zur Verringerung der Lärmbelastung, damit auch die Freiflächen außerhalb von Wohngebäuden ausreichend geschützt werden. Darüber hinaus ist innerhalb des Gemeindegebietes eine Geschwindigkeitsbeschränkung, eine Verkehrsmengenreduzierung und ein Nachtfahrverbot für Güterzüge mit Klotzbremse auszusprechen. Darüber hinaus teilte die Gemeinde mit, dass sie sich entschieden gegen ein Überholgleis ausspricht, wenn die im Gutachten zur Verbesserung der Schienenanbindung des Flughafen Münchens dargestellten Lärmschutzwände nicht realisiert werden.