Veröffentlicht am 20.12.2011 00:00

Oberschleißheim · Räum- und Streupflicht

Die kalte Jahreszeit ist gekommen und bald werden wieder winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Die Gemeinde weist daher auf die Pflicht der Anlieger hin, bei Schneefall bzw. Reif- und Eisglätte die Gehbahnen verkehrssicher zu halten und von Schnee zu befreien.

Die versicherungsrechtliche Verantwortung liegt bei den Eigentümern bzw. den zur Nutzung dinglich Berechtigten. Bei Nichtbeachtung kann sogar ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Die Räum- und Streupflicht gilt nach der gemeindlichen Verordnung wochentags von 7.00 bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr zu wiederholen, soweit dies auf Grund der Wetterlage erforderlich ist. Die Gehbahnen sind vom Schnee zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu streuen. Salz sollte nicht mehr verwendet werden. Aus den im Gemeindegebiet aufgestellten Streubehältern können alle Bürger kostenlos Streugut entnehmen. Außerdem kann Streugut im Bauhof von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr abgeholt werden.

Den Text der „Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ können Sie übrigens auf der Internetseite der Gemeinde nachlesen.

In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Gemeinde auch in diesem Winter einen Großteil ihrer Straßen nur räumen und splitten wird. Nur die wichtigsten Straßen werden geräumt und gesalzen. Um den Räumfahrzeugen die Durchfahrt zu erleichtern, bitten wir darauf zu achten, dass die PKWs, sofern möglich, im Hof bzw. auf dem Grundstück geparkt werden und nicht auf der Straße.

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