Planungen für neue Grund- und Hauptschule gehen weiter

Unterhaching · Bürgerbegehren ist nicht zulässig

Einstimmig abgelehnt: Im Unterhachinger Gemeinderat blieb bei der Abstimmung gegen das Bürgerbegehren keine Hand unten. Foto: Kohnke

Einstimmig abgelehnt: Im Unterhachinger Gemeinderat blieb bei der Abstimmung gegen das Bürgerbegehren keine Hand unten. Foto: Kohnke

Unterhaching · Das Hin und Her um die Zukunft der Fasanenschule scheint zumindest vorerst beendet zu sein. Dafür sorgte der Gemeinderat Unterhaching auf einer nur 15-minütigen Sondersitzung zwei Tage vor Heiligabend. Das Gremium entschied einstimmig, dass das Bürgerbegehren zu Fasanenschule und -park nicht zulässig ist, aus formeller wie aus materieller Sicht.

Wie geht es weiter mit der Fasanenschule?

Dafür ernteten die Gemeinderäte spontanen Applaus aus den vollbesetzten Besucherrängen. Mit großer Erleichterung nahmen viele Eltern die Entscheidung zur Kenntnis.

Noch bis kurz vor der Sitzung zählte die Verwaltung die von der »Interessengemeinschaft der Eigenheimbesitzer im Fasanenpark« eingereichten Stimmen aus. 1860 Bürger hatten sich in die betreffenden Listen eingetragen – 1.410 Unterschriften befand die Verwaltung nach eingehender Prüfung für gültig.

Quorum wurde knapp erreicht

Damit war im Grunde das zu erreichende Quorum von 1.404 Stimmen erreicht. Dennoch führten die Bemühungen der Interessengemeinschaft nicht ans Ziel – aus formellen wie auch aus materiellen Gründen. Ursächlich dafür ist unter anderem die zweiteilige Formulierung des Begehrs, die da lautet: »Ich bin dafür, dass die Grund- und Hauptschule an der Fasanenstraße am derzeitigen Standort erhalten bleibt und für den gesamten Bereich Fasanenpark keine Änderung des Bebauungsplanes sowie der Nutzung vor­genommen wird«. Bürger­meister Wolfgang Panzer erläuterte, dass eben diese Koppelung verschiedener Sachverhalte rechtlich nicht zulässig sei. Das Bürgerbegehren müsse eine mit »Ja« oder »Nein« zu beantwortende Fragestellung enthalten. Im vorliegenden Fall jedoch würden zwei sachlich nicht zusammenhängende Materien zusammengefasst: Neubau Schule einerseits und die Änderung des Bebauungsplans sowie die ­Nutzungsänderung für den gesamten Fasanenpark andererseits. Damit sei das Begehren aus formellen Gründen nicht zulässig. Diese Rechtsauffassung der Verwaltung wurde durch das Landratsamt München sowie einer Anwaltskanzlei bestätigt. Auch der Überprüfung in materieller Hinsicht hielt die Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht Stand. Ein Neubau auf dem bisherigen Standort sei mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens nicht vereinbar, verstieße gegen das Gebot zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, argumentierte Simon Hötzl, Referent des Bürgermeisters.

Bürgerbegehren ist unzulässig

Darüber hinaus binde das Bürgerbegehren die Planungshoheit der Gemeinde für einen erheblichen Teil des Gemeindegebiets. Eine solche Bindung des Rates bezüglich Änderungen des Bebauungsplans wäre unzulässig, so Hötzl.

Bürgermeister Panzer formulierte deshalb knapp und treffend: »Das Bürgerbe­gehren ist als unzulässig zurückzuweisen«. Das bestätigten die Gemeinderäte einstimmig. Mit dieser Entscheidung war auch ein zuvor in Erwägung gezogenes Ratsbegehren vom Tisch. Ende Januar, Anfang Februar will die Gemeinde alle Beteiligten nun zu einer Informationsveranstaltung in den Gemeindesaal des Pfarramts St. Birgitta einladen. Weder Termin noch Veranstaltungsort stünden derzeit jedoch fest. »Wir werden dann noch einmal Stellung zum Bürgerbegehren nehmen und darlegen, wie es jetzt weitergeht«, erläutert Hötzl. Man nehme im Rathaus die Sorgen der Bürger sehr ernst.

Informationen aus erster Hand

Zielführend wäre deshalb auch die Ernennung eines »Bürgersprechers«, der bei den weiteren Planungen der Gemeinde zugegen sein sollte und so alle Informationen aus erster Hand an weitergeben könnte. Schon jetzt sei der zeitliche Verlust für den Schulneubau auf der Stumpfwiese beträchtlich, der zunächst anvisierte Unterrichtsbegin im September 2013 nicht mehr realisierbar. »Vom Bauzeitplan könnte allerfrühestens im Januar 2014 mit einem Schulstart gerechnet werden, aus schulorganisatorischer Sicht sicherlich noch später«, erzählt Hötzl. Die Schwierigkeit bestünde in einem Umzug des gesamten Schulapparates während eines laufenden Schuljahres.

Nicht zur Sondersitzung erschienen waren die Initiatoren des Bürgerbegehrens. ­Ihnen obliegt es nun, die Entscheidung des Gemeinderates zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb der nächsten vier Wochen Klage zu erheben – oder unter Umständen ein neues Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen.

K. Kohnke

Artikel vom 29.12.2010
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