Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 19. Juli 2010.
Neubau eines 6-Familienhauses mit Carport und eines Doppelhauses mit je einem Stellplatz auf dem Grundstück Freisinger Straße 2.
Beantragt wird der Neubau eines 6-Familienhauses mit Carport und eines Doppelhauses mit je einem Stellplatz auf dem Grundstück Freisinger Straße 2. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 50 »Freisinger Straße«. Die Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 2 BauGB. In der aktuellen Planung wird der vordere Baukörper nach Westen verschoben (2,50 m) und somit Platz für die acht geforderten Stellplätze an der östlichen Grundstücksgrenze geschaffen.
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Überschreitung der vorderen Baugrenze um 2,50 m nach Westen unter Beibehaltung des zulässigen Baurechts zur Schaffung der notwendigen Stellplätze an der östlichen Grundstücksgrenze in Aussicht zu stellen.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20. Juli 2010
Antrag der Fraktionen SPD, Freie Wähler und FDP auf Vorantreibung der Verlegung der Staatsstraße 2342 mit angemessenem Lärmschutz
»Die Verwaltung wird beauftragt, die am 22. Januar 2002 beschlossene Verlegung der Staatsstraße 2342 mit angemessenem Lärmschutz voran zu treiben. Dazu sollen mit der Stadt Unterschleißheim Verhandlungen wegen der Trassenführung auf Unterschleißheimer Gebiet geführt und die Finanzierung nach GVFG beantragt werden.« Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.
Vierte Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplanes der Landeshauptstadt München; Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Am 2. Juli 2010 startete die Regierung von Oberbayern die Öffentlichkeitsbeteiligung zur bislang vierten Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans für die Landeshauptstadt München. Als wichtigste Änderung sollen ab dem 1. Oktober 2010 nunmehr auch Fahrzeuge mit roter Plakette, das sind Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 Dieselfahrzeuge mit Euro II/2 bzw. I/1 + Partikelfilter, die Umweltzone nicht befahren dürfen. Geplant sind weiterhin beispielsweise Maßnahmen für einen flüssigen Verkehr und eine Intensivierung des Parkraummanagements. Die Umweltzone umfasst nach wie vor den Bereich innerhalb des Mittleren Rings ohne den Mittleren Ring selbst. Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette dürfen die Umweltzone nach wie vor befahren.
Im Rahmen der 3. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans München »Kooperation für gute Luft« im Bereich des Großen Verdichtungsraumes München gab die Gemeinde mit Beschluss des Gemeinderates vom 18. März 2008 folgende Stellungnahme ab:
Einbeziehung der unmittelbaren Umlandgemeinden in den Sperrbereich (Erweiterung des Münchner LKW-Umleitungskonzeptes)
Entmautung der Autobahnen A 99 und A 92
Schließung des Autobahnrings im Süden von München
Durchfahrtsverbot von LKW über 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht
Verlagerung des Verkehrs der St 2342 auf die Autobahn A 92 durch die Schaffung zweier neuer Anschlussstellen um das Ortsinnere vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Sollte sich diese Variante nicht realisieren lassen, ist die St 2342 als Parallelstraße an die A 92 zu verlegen.
Verlegung der Bahn in den Tunnel
Fortführung des Luftreinhalte-/
Aktionsplanes nur unter Beteiligung der unmittelbaren Umlandgemeinden
Aufstellung einer Kontrollstation an den überregionalen Verkehrsstraßen
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Stellungnahme aufrecht zu halten und um folgenden Passus zu erweitern:
»Die Stadt München wird ebenso wie die Regierung von Oberbayern aufgefordert, nachhaltig den Ringschluss der Autobahnen im Süden Münchens zu unterstützen bzw. zu forcieren, da dadurch neben der dringend erforderlichen verkehrlichen Entlastung des nördlichen und östlichen Umlands der Stadt München eine erhebliche Entlastung des Stadtgebiets München erreicht werden könnte. Insbesondere im Bereich der verkehrlichen Engstellen (z.B. Luise-Kiesselbach-Platz) würde diese Entlastung durch eine Verringerung der emissionsintensiven Halte- und Anfahrvorgänge auch im Sinne der Zielsetzungen des Luftreinhalte-/Aktionsplans der Stadt München erhebliche Verbesserungen mit sich bringen.«
»Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der 4. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans München die bisherige Stellungnahme mit der dargestellten Ergänzung zum Thema Ringschluss der A 99 und der Änderung von Punkt 5 der bisherigen Stellungnahme in: »Verlegung der Staatsstraße 2342 als Parallelstraße an die Autobahn A 92 einzubringen.«
Die Beschlüsse erfolgten mehrheitlich.