Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchung hat der Gemeinderat nun den überwiegenden Teil des bisherigen Untersuchungsgebietes als Sanierungsgebiet festgelegt. Der Gemeinderat entschied sich allerdings für ein vereinfachtes Sanierungsverfahren, bei dem die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften und Genehmigungspflichten z.B. bei Grundstücksverkäufen und bei Grundstücksteilungen nicht zur Anwendung kommen.
Auch wird bei den betroffenen Grundstücken kein Sanierungsvermerk im Grundbuch eingetragen.
Welche Schritte und Maßnahmen zur Sanierung der Parksiedlung in den nächsten Jahren durchgeführt werden sollen, wurden in einem integrierten Handlungskonzept festgehalten, welches der Gemeinderat ebenfalls einstimmig mit Beschluss festgelegt hat. Es enthält Vorschläge zur Verbesserung des Wohnumfeldes sowie des Nahversorgungsbereichs und des Bürgerzentrums, der Freiräume, der lokalen Ökonomie und vor allen Dingen soziokulturelle Projekte. Als wichtigstes Koordinations- und Steuerelement für all diese Sanierungsmaßnahmen wird ein Quartiersmanagement eingeführt. Der Quartiersmanager wird die Kontaktstelle zwischen den beteiligten Akteuren aus Verwaltung, Politik, Privatwirtschaft, Kirchen, Vereinen und anderen Organisationen sein. Seine Aufgabe wird es aber auch sein, Ideen zu bündeln, Projekte anzustoßen und bei Konflikten zu vermitteln.
Die Gemeindeverwaltung wird diese Dienstleistung in den nächsten Wochen ausschreiben. Bewerben können sich Büros oder auch freiberuflich tätige Personen, die über das notwendige Wissen und Erfahrungen in diesem Bereich verfügen. Zudem soll ein »Quartiersladen« eingerichtet werden, in dem der neue Quartiersmanager für Gespräche zu erreichen ist.
Der vollständige Ergebnisbericht mit integriertem Handlungskonzept sowie der Text der Sanierungssatzung wurde auf der Homepage der Gemeinde unter Ortsentwicklungskonzept/Soziale Stadt veröffentlicht. Bei Fragen steht Ihnen Herr Schartel unter Tel. 089 / 315 613 30 zur Verfügung.