Aus der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 15. Juni 2010 und aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 21. Juni 2010
Aus der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 15. Juni 2010
Fortführung der Schülerbeförderung von Lustheim zur Berglwald-Volksschule im Schuljahr 2010/2011
Der Gemeinderat hatte erstmalig in seiner Sitzung vom 27.1.2009 die Einführung der Schülerbeförderung von und nach Lustheim beschlossen. Die Schulbusverbindung Lustheim Berglwald-Volksschule wird sehr gut angenommen. Täglich fahren in den Frühbussen 12 14 Kinder mit, der Mittagsbus um 12.25 Uhr ist derzeit mit 3 4 Kindern und der Bus um 13.00 Uhr mit 7 8 Kindern ausgelastet.
»Der Hauptausschuss beschließt die Schulbusfahrten von und nach Lustheim im Schuljahr 2010/2011 mit zwei Früh- und zwei Mittagsbussen fortzuführen. Für das Schuljahr 2011/2012 soll neu über die Fortführung entschieden werden.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 21. Juni 2010
Nutzungsänderung einer Gaststätte in einen Sonderausstellungsbereich in der Effnerstraße 18
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 33 »Sondergebiet Deutsches Museum«. Die Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 1 BauGB. Im Ostflügel des Gebäudeteiles A soll die bestehende Gaststätte in einen Sonderausstellungsbereich umgenutzt werden. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Gaststätte in einen Sonderausstellungsbereich herzustellen.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Antrag auf Sondernutzung zur Aufstellung eines Werbeobjekts während der Sommermonate in der Haselsbergerstraße 7
Vor der Konditorei Link soll eine »Eistüte« aufgestellt werden. Das Objekt hat eine Gesamthöhe von 2 Meter und soll an der breitesten Stelle 70 cm breit sein. Die »Eistüte« soll während der Sommermonate auf dem Gehweg vor dem Geschäft stehen und auf den Eisverkauf hinweisen. Aufgrund der Inanspruchnahme des Gehweges ist eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz erforderlich.
Baurechtlich ist die Werbeanlage genehmigungsfrei.
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, der Aufstellung eines Werbeobjektes in stets widerruflicher Weise zuzustimmen und eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.«
Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.